..
..
. .
.
www.doppik-vogelsberg.de
.
.
Startseite   Vorwort   Masterarbeit   Befragung   Kontakt
.
   NSM
.
   NKRS
.
   Infomaterial
.
   Links
.
   Impressum
..
Die Darstellung der Ergebnisse meiner Befragung:
..
Der Befragungsbogen wurde so aufgebaut, dass Informationen zur Größe der
Kommune und der Verwaltung, zu den geplanten Einführungskosten, zum
Einführungsstand und zur Akzeptanz des NKRS (Ziele und Instrumente)
gewonnen werden sollten.

Bezüglich der Akzeptanz zum NKRS und der Einwohnergröße, beziehungsweise
der Zusammensetzung des Stellenplans ließen sich keine Auffälligkeiten fest-
stellen. Die Vermutung, dass größere Kommunen, die größere Personal-
ressourcen als kleine Kommunen besitzen, eine größere Akzeptanz für das
NKRS aufweisen, konnte daher nicht bestätigt werden. Weiter konnte
auch kein Zusammenhang zwischen der Einwohnergröße und den vor-
liegenden Erfahrungswerten aus dem Modellprojekt des Landes Hessens und
den Geleitzügen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ermittelt
werden. Die Vermutung, dass größere Kommunen einen höheren Informations-
stand besitzen, als kleinere Kommunen konnte somit auch nicht belegt
werden. Alle Kommunen stellen ihr Finanzwesen auf die doppelte Buch-
führung um. Die so genannte „Erweiterte Kameralistik“, deren genauere
Betrachtung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, wird in keiner
Kommune eingesetzt werden.

Auffällig war allerdings, dass Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und
interne Leistungsverrechnungen bereits 11-mal in kameralen Haushalten
berücksichtigt wurden. In einem Haushalt wurden sogar Budgets ge-
bildet. Nur eine untersuchte Kommune gab an, dass keines der neuen
Elemente bisher genutzt wurde. In über 92 % der untersuchten Kommunen
wurde die „reine“ Kameralistik, somit um Zusatzrechnungen, erweitert.
Vier der Kommunen stellen ihr Haushaltswesen bereits zum 01.01.2008
um, die restlichen neun Kommunen stellen zum gesetzlich vorgegebenen
Termin um. Auffällig war dabei, dass die vier zum 01.01.2008 umstellenden
Kommunen alle zusammen an dem Gemeinschaftsprojekt beteiligt sind,
an dem auch die Gemeinde Gemünden teilnimmt.

12 Kommunen führen das NKRS im Rahmen einer interkommunalen Zu-
sammenarbeit ein. Bei neun von diesen Kommunen wird dieses Ein-
führungsprojekt von einer Unternehmensberatungsfirma begleitet.
Lediglich eine Kommune hat noch keine Entscheidung getroffen, wie
die Umstellung logistisch und strategisch erfolgen soll. Grundsätzlich
lässt die Auswertung eindeutig erkennen, dass die Einführung des NKRS
für eine Kommune eine außergewöhnliche Herauforderung darstellt.
Alle Kommunen haben bereits Schulungen für ihre Beschäftigten, im
Bereich Wissenstransfer, vorgenommen. In acht Kommunen wurden
schon Softwareschulungen besucht.

Die Unterstützung des Landes Hessens im Rahmen des Umstellungsprozesses
wird von den Kommunen 5-mal mit ausreichend und 8-mal mit nicht aus-
reichend beurteilt. Diese Meinung spiegelt sich auch in der Beurteilung
der Qualität der gesetzlichen Vorgaben wieder. Hier sind alle Kommunen
der Auffassung, dass die Gesetze nicht klar formuliert sind, dass die Gesetze
zu spät verabschiedet wurden und dass keine Planungssicherheit gegeben
war. Acht Kommunen bezweifeln, dass die Regelungen zur Bewertung des
Anlagevermögens den interkommunalen Vergleich erleichtern.

Ein weiterer Aspekt der Befragung zielte daraufhin ab, ob die Kommunen
einen Zusammenhang zwischen den strategischen Zielen des NSM und der
Einführung des NKRS sehen. Zur besseren Darstellung der Zusammenhänge
dient die nachfolgende Grafik.

Die untersuchten Kommunen sehen lediglich in der Darstellung des
Ressourcenverbrauches und in der Gewährung der Generationengerechtig-
keit ein Ziel, dass nicht ohne das NKRS erreicht werden kann. Auffällig ist,
dass 10 Kommunen, also immerhin über 76 %, der Auffassung sind, dass die
Haushaltskonsolidierung auch mit der Kameralistik zu schaffen sei. Dieses
überraschende Votum für die Kameralistik könnte damit erklärt werden,
dass die Kommunen im Vogelsbergkreis, mit Einwohnerzahlen von unter
20.000 Bürgerinnen und Bürgern, alle relativ klein sind, das hat wiederum
zur Folge, dass die Haushaltspäne noch relativ übersichtlich sind. Unter
diesem Aspekt sollte bei der Auswertung auch die Transparenz der Mittel-
verwendung gesehen werden, die nach Auffassung der meisten
Kommunen auch mit der Kameralistik erreicht werden kann.

In diesem Zusammenhang wurde weiter untersucht, welche Instrumente
des NKRS die Kommunen als unverzichtbare Vorraussetzung, zur Er-
reichung der Ziele des NSM, ansehen. Zur besseren Darstellung
dient die nachfolgende Grafik.

Interessant ist hier das klare positive Votum für die KLR und das Controlling.
Fast alle Kommunen sprechen sich für die Ermittlung und Verwendung von
Kennzahlen aus. Die Verwaltungen scheinen in der KLR und im Controlling
zwei geeignete Elemente, im Hinblick auf die Verbesserung der
Steuerungsmöglichkeiten, zu sehen. Eine klare Mehrheit sieht das
Berichtswesen als benötigtes Instrument zur Erreichung der Ziele des
NSM an. Weiter sieht eine knappe Mehrheit die Doppik als geeignetes
Buchführungssystem, um die neuen Ziele zu unterstützen. Die Ver-
waltungsbuchführung, also die Kameralistik im klassischen Sinn, wird
von fast allen Kommunen als nicht notwendig angesehen, um die Ziele
des NSM zu erreichen. Die Budgetierung, die die Verlagerung der
Ressourcenverantwortung in die einzelnen Fachabteilungen vorsieht,
wird von einer knappen Mehrheit, als nicht benötigtes Instrument an-
gesehen. Dies könnte wieder mit der Größe der befragten Kommunen
zusammenhängen. Einige Kommunen könnten der Auffassung sein, dass
ihre Verwaltungen so klein und übersichtlich sind, dass die Budget-
planung von einer zentralen Stelle vorgenommen werden kann.

Bezüglich der Höhe der Kosten, die die Kommunen zur Einführung
des NKRS leisten müssen und ihrer Einwohnerzahl konnte kein Zu-
sammenhang ermittelt werden. Dies gilt für die bisher getätigten
und für die erwarteten Kosten. Vier der fünf Kommunen, die das
NKRS zum 01.01.2008 einführen, schätzen die Gesamtkosten zwischen
100.000 Euro und 150.000 Euro ein. Ein Zusammenhang zwischen der
Einwohnerzahl der Kommune und dem Zeitaufwand, zur Einführung
des NKRS, konnte auch nicht erkannt werden.

Abschließend sollte noch untersucht werden, ob die Ver-
waltungsbeschäftigten der Einführung des NKRS positiver
gegenüberstehen, als die politischen Mandatsträger. Eindeutige
Aussagen können hierzu leider auch nicht gewonnen werden.


. . .